In Bearbeitung

DSGVO-konforme Formulare für Reiseveranstalter in Österreich

 

1. Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten

 

Titel: Einwilligung zur Datenverarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO

 

Inhalt:

 

Ich erkläre hiermit meine Einwilligung, dass der Reiseveranstalter Helmut Holzinger Pilgerreisen meine personenbezogenen Daten (z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontaktinformationen) für folgende Zwecke verarbeiten darf:

 

  1. Buchung und Abwicklung der Reiseleistungen
  2. Kommunikation im Zusammenhang mit der Reise
  3. Weitergabe an Partnerunternehmen (z. B. Hotels, Transportunternehmen) zur Erbringung der Reiseleistungen

 

Die Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Ein Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung.

 

Unterschrift: _______________________ Datum: ____________________________

 

2. Datenschutzerklärung

 

Titel: Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 und 14 DSGVO

 

Inhalt:

 

Helmut Holzinger Pilgerreisen informiert Sie gemäß der Datenschutz-Grundverordnung über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten:

 

  1. Verantwortlicher: Helmut Holzinger, Am Waldrand 11, 4541 Adlwang, E-Mail: helmutholzinger9@gmail.com
  2. Zwecke der Datenverarbeitung: Abwicklung von Reisebuchungen und Reisen, Kundenservice, Dienstleister (Erfüllungsgehilfen bei Pauschalreisen), gesetzliche Verpflichtungen
  3. Rechtsgrundlagen: Vertragserfüllung, gesetzliche Pflichten, berechtigtes Interesse
  4. Empfänger: Partnerunternehmen (z. B. Fluggesellschaften, Hotels), Steuerberater, Behörden
  5. Speicherdauer: Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungsfristen
  6. Betroffenenrechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch
  7. Kontaktstelle für Beschwerden: Datenschutzbehörde Österreich (www.dsb.gv.at)

 

3. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

 

Titel: Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO

 

Inhalt:

 

Dieser Vertrag regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch [Name des Auftragnehmers] im Auftrag von [Name des Reiseveranstalters].

 

  1. Gegenstand und Dauer der Verarbeitung: Erbringung von Reiseleistungen
  2. Art und Zweck der Verarbeitung: [Beschreibung]
  3. Rechte und Pflichten: Verpflichtung zur Vertraulichkeit, Einhaltung von technischen und organisatorischen Maßnahmen, Unterstützung bei der Wahrung von Betroffenenrechten
  4. Löschung oder Rückgabe der Daten: Nach Abschluss des Auftrags

 

Unterschriften: Auftraggeber: ___________________________ Auftragnehmer: _________________________

 

4. Muster für eine Einwilligung zur Nutzung von Fotos/Videos

 

Titel: Einwilligung zur Nutzung von Fotos und Videos gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO

 

Inhalt:

 

Ich willige ein, dass Fotos und Videos, die während der Reise erstellt werden und auf denen ich erkennbar bin, für folgende Zwecke genutzt werden dürfen:

 

  1. Werbung (z. B. Broschüren, Webseite, Social Media)
  2. Dokumentation

 

Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

 

Unterschrift: _______________________ Datum: ____________________________

 

 

 

Vereinbarung

 

über eine

 

Auftragsverarbeitung nach Art 28 DSGVO

 

 

 

 

Der Verantwortliche:

 

 

 

Der Auftragsverarbeiter:

 

 

[NN]

[Anschrift]

 

 

 

 

 

[NN]

[Anschrift]

 

 

(im Folgenden Auftraggeber)

 

(im Folgenden Auftragnehmer)

 

 

 

Mustervertrag WKO

Vereinbarung

 

über eine

 

Auftragsverarbeitung nach Art 28 DSGVO

 

 

1.  Gegenstand der Vereinbarung

 

(1)  Gegenstand dieses Auftrages ist die Durchführung folgender Aufgaben: Informationspflichten, Reisepauschalvertrag, Herbergen (Hotels, etc.), Personentransport, Flüge.

 

 

(2)  Folgende Datenkategorien werden verarbeitet:  Name, Geb.Datum / Adresse, Nation, Tel.Nummer, E-Mail

 

(3)  Folgende Kategorien betroffener Personen unterliegen der Verarbeitung: [Kunden, Transportunternehmer, Herbergen]

 

2.  Dauer der Vereinbarung

 

Die Vereinbarung ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

3.  Pflichten des Auftragnehmers

 

(1)    Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Daten und Verarbeitungsergebnisse ausschließlich im Rahmen der schriftlichen Aufträge des Auftraggebers zu verarbeiten. Erhält der Auftragnehmer einen behördlichen Auftrag, Daten des Auftraggebers herauszugeben, so hat er - sofern gesetzlich zulässig - den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und die Behörde an diesen zu verweisen. Desgleichen bedarf eine Verarbeitung der Daten für eigene Zwecke des Auftragnehmers eines schriftlichen Auftrages.

 

(2)    Der Auftragnehmer erklärt rechtsverbindlich, dass er alle mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit zur Vertraulichkeit verpflichtet hat oder diese einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen. Insbesondere bleibt die Verschwiegenheitsverpflichtung der mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit und Ausscheiden beim Auftragnehmer aufrecht.

 

(3)    Der Auftragnehmer erklärt rechtsverbindlich, dass er alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung nach Art 32 DSGVO ergriffen hat (Einzelheiten sind der Anlage /1 zu entnehmen).

 

(4)    Der Auftragnehmer ergreift die technischen und organisatorischen Maßnahmen, damit der Auftraggeber die Rechte der betroffenen Person nach Kapitel III der DSGVO (Information, Auskunft, Berichtigung und Löschung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, sowie automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall) innerhalb der gesetzlichen Fristen jederzeit erfüllen kann und überlässt dem Auftraggeber alle dafür notwendigen Informationen. Wird ein entsprechender Antrag an den Auftragnehmer gerichtet und lässt dieser erkennen, dass der Antragsteller ihn irrtümlich für den Auftraggeber der von ihm betriebenen Datenverarbeitung hält, hat der Auftragnehmer den Antrag unverzüglich an den Auftraggeber weiterzuleiten und dies dem Antragsteller mitzuteilen.

 

(5)    Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Art 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten (Datensicherheitsmaßnahmen, Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde, Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person, Datenschutz-Folgeabschätzung, vorherige Konsultation).

 

(6)    Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er für die vorliegende Auftragsverarbeitung ein Verarbeitungsverzeichnis nach Art 30 DSGVO zu errichten hat.

 

(7)    Dem Auftraggeber wird hinsichtlich der Verarbeitung der von ihm überlassenen Daten das Recht jederzeitiger Einsichtnahme und Kontrolle, sei es auch durch von ihm beauftragte Dritte, der Datenverarbeitungseinrichtungen eingeräumt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber jene Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Kontrolle der Einhaltung der in dieser Vereinbarung genannten Verpflichtungen notwendig sind.

 

(8)    Der Auftragnehmer ist nach Beendigung dieser Vereinbarung verpflichtet, alle Verarbeitungsergebnisse und Unterlagen, die Daten enthalten, dem Auftraggeber zu übergeben / in dessen Auftrag zu vernichten[1]. Wenn der Auftragnehmer die Daten in einem speziellen technischen Format verarbeitet, ist er verpflichtet, die Daten nach Beendigung dieser Vereinbarung entweder in diesem Format oder nach Wunsch des Auftraggebers in dem Format, in dem er die Daten vom Auftraggeber erhalten hat oder in einem anderen, gängigen Format herauszugeben.

 

(9)  Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, falls er der Ansicht ist, eine Weisung des Auftraggebers verstößt gegen Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten.

 

4.  Ort der Durchführung der Datenverarbeitung

Datenverarbeitungstätigkeiten werden ausschließlich innerhalb Österreichs durchgeführt.

 

 

5.  Sub-Auftragsverarbeiter

Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, einen Sub-Auftragsverarbeiter heranzuziehen.



 

 

 

 

 

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